Im Wintersemester 2023/2024 haben wir bei RuN ein neues Format ausprobiert und uns an einem Grundlagenseminar beteiligt. It was a buzzing success!
Das Grundlagenseminar war das öffentlich-rechtliche Seminar „To bee or not to bee! Der Schutz der Bienen im Recht“ von Frau Prof. Dr. Birgit Schmidt am Busch, LL.M. (Iowa). Im Vorfeld haben wir Frau Prof. Schmidt am Busch bei der Themensuche unterstützt und das Interesse am Seminar war so groß, dass trotz der 15 Plätze noch Studierende leer ausgegangen sind. Wir von RuN haben zu dem Seminar drei Praxistermine organisiert, um den Studierenden einen Einblick in die Praxis zu geben und das Erlernte dort live vor Ort zu sehen. Diese Termine waren nur für Seminarteilnehmende und die Vereinsmitglieder von RuN zugänglich.
Der erste Termin war bei der Fachberatung für Imkerei des Bezirks Oberbayern, der zweite Termin beim Referat für Klima- und Umweltschutz der Stadt München und der dritte Termin bei der Europäischen Kommission.
1. Termin: Fachberatung für Imkerei des Bezirks Oberbayern
Beim Bezirk von Oberbayern wurden uns zunächst Aufgaben und Arbeitsweise des Bezirks Oberbayern genauer vorgestellt. Selbst wer fit im Kommunalrecht ist, konnte hier noch einiges dazulernen. Der Bezirk hat kulturelle und wirtschaftliche Aufgaben, zentrale Aufgabe ist aber Soziales, da der Bezirk der Sozialhilfeträger für pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderung ist. Im alle fünf Jahre gewählten Bezirkstag sitzen häufig Personen, die gleichzeitig Gemeinderatsmitglieder oder Bürgermeister:innen sind. Diese kommunale Verschränkung ist vor allem für die Entscheidung über die Finanzierung der Bezirksaufgaben von Vorteil. Der Bezirk zieht von den Landkreisen und kreisfreien Städte zur Finanzierung seiner Aufgaben die sog. Bezirksumlage Ein. Diese wiederum erheben von den kreisangehörigen Gemeinden die Kreisumlage.
Sodann hat uns der Leiter der Fachberatung für Imkerei auf spannende und unterhaltsame Weise von seiner Arbeit erzählt. Ursprünglich waren Fachberater für die Ernährungslage und die Lebensmittelsicherheit wichtig, da die Imkerei Teil der Landwirtschaft ist. So zählt die Honigbiene neben Schwein und Rind zu den drei wichtigsten Nutztieren und hat insbesondere in Bayern eine hohe Priorität. Zu den wesentlichen Aufgaben der Fachberatung für Imkerei zählen heute Schulungen und Weiterbildungen, sowie Beratungen und auch Begutachtungen z.B. im Baurecht zu Imkereigebäuden im Außenbereich. Die Fachberatung für Imkerei hat an verschiedenen Stellen Berührungspunkte zu rechtlichen Regelungswerken, so z.B. zum Animal Health Law, den §§ 201, 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB, § 13a EstG, der HonigV und LebensmittelhygieneVO, dem ZuVLFG
oder auch dem BNatSchG.
2. Termin: Klima- und Umweltreferat der Stadt München sowie Untere Naturschutzbehörde
Beim Referat für Klima- und Umweltschutz der Stadt München wurden uns sowohl die Arbeit des Geschäftsbereich III, Naturschutz und Biodiversität und im speziellen die des Sachgebiets der Unteren Naturschutzbehörde als auch die Arbeit der Stabsstelle Recht vorgestellt.
Das Referat für Klima- und Umweltschutz gibt es in der jetzigen Form erst seit dem 1.1.2021. Davor gab es ein großes Referat für Gesundheit und Umwelt. An dieser Ausgliederung des Klima- und Umweltschutzes und der Neugründung eines eigenen Referats erkennt man auch, dass dieses Thema zunehmend politisch priorisiert wird. Die Stadt München hat in dieser Hinsicht auch Vorbildfunktion für andere Städte. Die Stabsstelle Recht des Referates für Klima- und Umweltschutz berät die einzelnen Geschäftsbereiche, gestaltet Satzungen, Verträge und Förderprogramme und vertritt die Landeshauptstadt München auch in Gerichtsverfahren.
Die untere Naturschutzbehörde war früher dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung zugeordnet und gehört erst seit dem 1.2.2022 zum Referat für Klima- und Umweltschutz. Sie ist mit dem Vollzug des „klassischen“ Naturschutzrechts auf Bundes- und Landesebene befasst. Darüber hinaus wird im Bereich des Artenschutzes auch international geltendes Recht vollzogen. Zu den einzelnen Aufgaben gehören u.a. der Vollzug der Vorschriften zum allgemeinen und besonderen Artenschutz (wie z.B. die Beschränkung des Handels mit Elfenbein und geschützten Tierarten), der Vollzug naturschutzrechtlicher Verordnungen (z.B. Landschaftsschutzgebiets- Naturschutzgebietes- und Naturdenkmalverordnungen) oder die Ausweisung von Schutzgebieten im Rahmen naturschutzrechtlicher Inschutznahmeverfahren.
Insbesondere wurde uns auch die Arbeit als Jurist:in bei der Stadt München als vielseitig und attraktiv ans Herz gelegt, da man in vielen verschiedenen Bereichen arbeiten kann und mit vielen Fachgebieten im Austausch steht.
3. Termin: Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission
Im Rahmen eines Zoom-Termins hatten wir die Gelegenheit mit einem Biologen der Generaldirektion für Umwelt der Europäischen Kommission zu sprechen, der an vielen Initiativen im Bereich Biodiversität mitgearbeitet hat. Die EU-Kommission hat das alleinige Initiativrecht für Gesetzgebungsverfahren der EU. Diese Initiativen werden von Wissenschaftler:innen detailliert und fundiert ausgearbeitet. Die EU befasst sich mit dem Thema Biodiversität, mit besonderem Augenmerk auf Bestäuber, da im Schnitt um die 20 bis 30% an deren Artenvielfalt pro Jahrzehnt verschwindet. So sind z.B. in Deutschland innerhalb der letzten 27 Jahre 75% der Biomasse der fliegenden Insekten in geschützten Gebieten verschwunden. Gerade Insekten sind von großer Bedeutung für Ökosysteme, da sie Pflanzen bestäuben und Nahrung für andere Tiere wie z.B. Vögel sind.
Da Honigbienen aufgrund der Imkerei nicht gefährdet sind, beschäftigt sich die EU im Wesentlichen mit wilden Bestäubern. Im Rahmen des European Green Deal gibt es zwei besondere Strategien für Bestäuber, die Biodiversity Strategy for 2030 und die Farm to Fork Strategy. Diese sind sog. Soft Law, haben also keinen rechtlich bindenden Charakter, sondern sind ein Plan für die Kommission selbst, um anhand daran einzelne Rechtsinitiativen auszuarbeiten.
Im Rahmen der Biodiversity Strategy gibt es die Pollinator Initiative, die ebenfalls nicht rechtlich bindend ist, aber ebenso einen Aktionsplan mit einer Vielzahl gezielter Einzelaktionen für die Kommission enthält, um Bestäuber zu fördern und zu schützen. Begleitend zu diesem Aktionsplan erging zum Beispiel im Juni 2022 der Rechtsvorschlag für das Renaturierungsgesetz (Verordnung zur Wiederherstellung der Natur). Dieses ist nun in den letzten Zügen der Annahme durch Parlament und Rat und sieht eine rechtliche Verpflichtung für die Mitgliedstaaten vor, den Verlust der Bestäubervielfalt umzukehren.
Aufgrund der Farm to Fork Strategy brachte die Kommission einen Verordnungsvorschlag zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, die sog. SUR ein, der leider vom Parlament im November 2023 abgelehnt worden ist. Dieser Vorschlag hätte einen Indikator eingeführt, um Risiko und Verwendung von Pestiziden zu messen, der dann reduziert werden muss. Dies hätte auch eine deutlich verbesserte Datenlage mit sich gebracht.
Filmvorführung „Ein Himmel voller Bienen“
Außerdem gab es im Zuge des Grundlagenseminars noch die öffentliche Filmvorführung „Ein Himmel voller Bienen“ der Regisseurin Vanessa Weber von Schmoller aus dem Jahr 2022 an der LMU Diese wurde organsiert durch das Studienbüro und Frau Prof. Schmidt am Busch. Der Film reflektiert unter Anderem das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ und schafft es, trotz des ernsten Themas die Zuschauer:innen zu motivieren, sich für den Artenschutz einzusetzen.
Ein herzliches Dankeschön!
An dieser Stelle möchten wir uns noch einmal bedanken bei all den engagierten Menschen, die uns so bereitwillig über ihre Arbeit erzählt haben und die uns und den Seminarteilnehmenden Rede und Antwort gestanden sind!
Melde Dich hier an, wenn du per Mail über zukünftige Veranstaltungen und das Vereinsleben informiert werden möchtest!
Freund Rüll & Partner
Graf von Westphalen