mit Prof. Dr. Julia Pongratz
Blogbeitrag von Patricia Nonnenmacher
Nachdem wir uns im vergangenen Semester mit den straf-, den handels- und den öffentlich-rechtlichen Aspekten des Klimawandels befasst haben, freuten wir uns sehr, die Vortragsreihe des Sommersemesters 2022 mit einem naturwissenschaftlichen Vortrag zu den Grundlagen des Klimawandels einleiten zu dürfen. Schließlich sind der interdisziplinäre Austausch und die Kenntnis naturwissenschaftlicher Grundlagen für die rechtliche Bewertung des Klimawandels elementar. Besonders schön war es zudem, dass unsere Vortragsreihe endlich wieder in Präsenz stattfinden konnte.
Zu Beginn des Vortrags stellte Frau Prof. Pongratz anhand unterschiedlicher Modellrechnungen den – etwas ernüchternden – status quo fest: wie hoch fällt die Erderwärmung bis zum Ende des Jahrhunderts aus, wenn keine Maßnahmen zum Klimaschutz getroffen werden und wie hoch fällt die Erderwärmung aus, wenn wir all jene Maßnahmen umsetzen, zu denen wir uns bereits verpflichtet haben? So viel vorab: von dem berühmten 1,5 Grad Ziel sind wir weit entfernt. Ohne weitere Maßnahmen nimmt die Temperatur gemäß dieser Modelle bis zum Jahr 2100 um 2,7 bis 3,1 Grad zu. Selbst wenn wir jedoch die Maßnahmen umsetzen, zu denen wir uns verpflichtet haben, wird sich die Temperatur immer noch um 2,4 Grad erhöhen. Frustrierend!
Dass diese Erderwärmung größtenteils auf menschliche Emissionen zurückzuführen ist, dürfte den interessierten RuN-Blogbeitrag-Leser wenig verwundern. Dennoch ist der lineare Zusammenhang zwischen den anthropologischen Emissionen und dem Anstieg der Temperatur erstaunlich. Aufgrund dieses linearen Zusammenhangs kann übrigens ermittelt werden, wie viel Kohlenstoffdioxid wir zur Erreichung des 1,5 Grad-Ziels verbrauchen dürfen. Hierzu später mehr.
Frau Prof. Prongratz stellte – ebenfalls wenig überraschend – fest, dass die anthropologischen Emissionen von Kohlenstoffdioxid seit Jahrzehnten stetig zunehmen. Doch woher kommen diese Emissionen? Etwa ein Viertel der anthropogenen Emissionen stammt aus der Landwirtschaft. Der Großteil der Emissionen sind jedoch fossile Emissionen, welche seit Jahren steigen. Lediglich in Krisensituationen sanken die ausgestoßenen fossilen Emissionen (z.B. während der Finanzkrise oder der COVID-19-Pandemie).
Ein Teil dieser Emissionen wird durch natürliche Kohlenstoffkreisläufe (sprich durch Ozeane und Wälder) gesenkt. Die Hälfte des emittierten Kohlenstoffdioxids kann jedoch nicht abgebaut werden und bleibt somit in der Atmosphäre. Zur Erreichung der Klimaziele, zu denen wir uns verpflichtet haben, ist es essenziell, die Emissionen zu reduzieren. Doch das wird aus zwei Gründen nicht ausreichen: Einerseits dürfen wir bis zum Ende des Jahrhunderts – sofern wir das 1,5-Grad-Ziel ernst nehmen – noch ungefähr 420 Gigatonnen an Kohlenstoffdioxid emittieren. Allein die bestehende Infrastruktur würde jedoch bis zum Ende ihrer Lebenszeit etwa 850 Gigatonnen an Kohlenstoffdioxid emittieren. Daneben existieren sogenannte „schwer vermeidbare Emissionen“, welche auch bei bestem Willen und entsprechenden Handlungen zum Klimaschutz entstehen. Deswegen ist der Einsatz von „negative emissions technologies“ (NET‘s) zwingend erforderlich, welche Treibhausgase aus der Atmosphäre entnehmen.
Zu diesen NET‘s gehören z.B. die Aufforstung, die beschleunigte Verwitterung, das Verwendung von Biokohle oder die sogenannte „direct air capture“ (ein Verfahren zur Gewinnung von Kohlenstoffdioxid direkt aus der Umgebungsluft). Wie so vieles im Leben haben diese NET‘s jeweils diverse Vor- und Nachteile und sind unterschiedlich effektiv und teuer. Die NET’s können uns zwar durchaus beim Abbau des Kohlenstoffdioxids helfen – allerdings können sie die Reduktion der fossilen Emissionen nicht ersetzen. Die Darstellung der einzelnen NET‘s würde den Rahmen dieses Blogbeitrages sprengen.
Fazit: neben dem Einsatz von NET’s müssen wir unsere Emissionen weiterhin senken. Hierzu können auch juristische Schritte, wie z.B. das Nachbessern bei klimaschützenden Gesetzen, das Entwickeln neuer juristischer Ansätze oder das Erheben von Klimaklagen, förderlich sein.
Mit diesem klaren Auftrag ging es nach dem Abschluss des Vortrags gemeinsam in Richtung eines kleinen Get-Togethers, bei dem wir in gemütlicher Runde Snacks und Getränke zu uns nahmen. Wir danken Frau Prof. Pongratz für den erkenntnisreichen Vortrag und freuen uns nun auf die kommenden Vorträge unserer Vortragsreihe!
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