„Die Klimakrise ist die größte Bedrohung für unser Überleben und stellt bereits eine weltweite Gefahr für die Menschenrechte dar“ (UN-Generalsekretär, Antonio Guterres).
Die Podiumsdiskussion startete mit einem Einleitungsvortrag von Herrn Windfuhr. Unter anderem gab er uns einen Überblick über Menschenrechtsverletzungen überall auf der Welt durch die Auswirkungen des Klimawandels. Die am meisten verletzten Menschenrechte sind dabei das Recht auf Wasser, das Recht auf Gesundheit, das Recht sich zu ernähren und das Recht auf Leben.
Doch warum spielen die Menschenrechte im Kampf gegen den Klimawandel eine wichtige Rolle?
Menschenrechte sind nicht nur subjektive Abwehrrechte gegen den Staat, sondern auch Schutzrechte. Sie können den Staat verpflichten, Dritte zu kontrollieren sowie Verantwortung gegenüber ihren Bürgern zu übernehmen. Die Klimaschutzmaßnahmen müssten daher am besten systematisch am Menschenrechtsschutz ausgerichtet sein. Dabei muss besonders der globale Süden und die am stärksten betroffenen Gruppen beachtet und ein Gerechtigkeitsausgleich geschaffen werden.
Nach dem Einleitungsvortrag begannen die Referenten klarzustellen, dass konkrete Verpflichtungen der Staaten möglich sind, wenn eine Kausalität vorhanden ist. Problematisch bei klimabezogenen Verletzungen ist jedoch die Herstellung eines Kausalzusammenhangs.
Weiter stellte unser Moderator die Frage, für wie wegweisend die Referenten den BVerfG-Beschluss halten.
Herr Windfuhr vertrat die Auffassung, dass der Beschluss sowie sonstige Klimaklagen ein wichtiges Instrument darstellen, um Diskussionen voranzutreiben. Nach Herrn Professor Walter hat das Gericht auf eine kluge Art und Weise darauf geachtet, politischen Freiraum zu lassen und daher stellt der Beschluss seines Erachtens keine Politik im Gerichtssaal dar. Völkerrechtliche Verpflichtungen werden mit dem Verfassungsrecht kombiniert, der Bundesverfassungsgerichtsbeschluss wäre daher ohne das Pariser Abkommen nicht möglich gewesen.
Dass Klimaklagen ein hilfreiches Instrument darstellen können, lässt sich an einem neuseeländischen Urteil erkennen. Eine Familie floh aus dem vom ansteigenden Meeresspiegel betroffenen Inselstaat Tuvalu und erhielt schlussendlich ein Bleiberecht in Neuseeland. Aus besonderen Einzelfallgründen wurde mit diesem Urteil zum ersten Mal einem „Klimaflüchtling“ ein Bleiberecht gewährt. Nach der Auffassung von Frau Dr. Nümann ist der Begriff des „Klimaflüchtlings“ jedoch etwas verfehlt. Unter diesen Begriff fallen nur Katastrophen, die dem Klimawandel zurechenbar sind. Dass diese Zurechnung problematisch ist, wurde bereits oben angesprochen.
Frau Dr. Nümann stellte uns alternative Begriffe vor, zum Beispiel „Umweltflüchtling“ oder „umweltbedingte Personenbedingungen“. Problematisch ist dabei die Bestimmung des „Handelnden Akteurs“. Die Mitverantwortlichen wären in diesem Fall die Industriestaaten, in welche die Flüchtlinge dann möglicherweise fliehen. Eine solche Konstellation gab es noch nie.
Nach Art. 1 der Genfer Flüchtlingskonvention ist ein Flüchtling jemand, „der aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet […]“. Die Konvention umfasst daher nicht die Konstellation, dass jemand aufgrund von klimabedingten Umweltveränderungen flüchtet. Dieser Fall ist zudem in keiner ratifizierten Konvention geregelt.
Die Genfer Flüchtlingskonvention müsste daher erweitert werden, jedoch fehle dabei der politische Wille, wie auch die Notwendigkeit. Hier schaltete sich Herr Windfuhr ein und betonte, dass eine dringende Anerkennung notwendig sei, da die Situation in den betroffenen Regionen gravierender werden wird.
Welche sind nun die passenden Handlungsmaßnahmen, um die kommenden Menschenrechtsverletzungen möglich gering zu halten?
Herr Professor Walter und Herr Windfuhr stellten, teilweise schon bestehende, Einschränkungen der Grundfreiheiten, wie zum Beispiel der Bau- oder Eigentumsfreiheit, in Aussicht. Um solche Situationen zu vermeiden, seien Anpassungsmaßnahmen ein wichtiges Instrument, wie zum Beispiel das Vermessen von Alpentälern, um Erdrutsche vorherzusehen. Das ist in Zukunft dringend notwendig, genauso wie die vermehrte Einbeziehung von IPCC-Berichten. Zudem sollte der CO2-Ausstoß unbedingt verringert werden, dabei sollten die Sektoren einzeln betrachtet werden. Die genaue Ausführung dessen sei jedoch Aufgabe der Politik.
Nach spannenden Wortbeiträgen ließen wir schließlich die Diskussion im Biergarten des Atzingers ausklingen.
Wir danken Frau Dr. Nümann, Herrn Windfuhr und Herrn Professor Walter, sowie allen teilnehmenden KommilitonInnen für die überaus interessante und unterhaltsame Podiumsdiskussion.
Wir freuen uns bereits auf ein kommendes gemeinsames Projekt mit Elsa und der Refugee Law Clinic.
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Freund Rüll & Partner
Graf von Westphalen